Spitex Schweiz

Information Umsetzung 1. Etappe Pflegeinitiative

Der Bundesrat hat am 8. Mai 2024 zur Umsetzung der Pflegeinitiative 1. Etappe informiert: Medienmitteilung

Zentrale Inhalte sind

Zusammen mit den Verordnungsänderungen wurden auch Gesamterläuterungen veröffentlicht. Die Änderungen treten am 1. Juli 2024 in Kraft.

Wir haben die Unterlagen gesichtet und zu den drei oben genannten zentralen Inhalten Erläuterungen verfasst (Sie finden diese im Anhang). In den Erläuterungen zeigen wir Ihnen auf, was die Inhalte der Verordnungsänderungen sind und was sie für die Spitex-Organisationen bedeuten.

Ziel der Pflegeinitiative ist es u.a. die Kompetenzen der Pflege und ihre Stellung in der Versorgung zu stärken. Künftig können Pflegefachpersonen KLV-A und KLV-C Leistung ohne ärztliche Anordnung oder Verordnung erbringen. KLV-B-Leistungen bedürfen weiterhin einer ärztlichen Anordnung oder Verordnung.

Im Entwurf zur Vernehmlassung im 4. Quartal 2023 sah der Bundesrat verschiedene Restriktionen bei der direkten Abrechnung vor. Aufgrund der Stellungnahmen (siehe Stellungnahme von Spitex Schweiz) hat der Bundesrat Änderungen vorgenommen. So verzichtet er beispielsweise auf das Erfordernis einer zweijährigen Berufserfahrung in dem Bereich, und er ermöglicht das Delegationsprinzip bei der selbstständigen Abrechnung.

Bedarfsabklärung

Die Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) verlangt eine umfassende Bedarfsermittlung. Diese umfasst die Beurteilung der Gesamtsituation sowie die Abklärung des Umfeldes und des individuellen Pflege- und Hilfebedarfs der Klientin, des Klienten.

Die Bedarfsabklärung erfolgt in der Spitex fast flächendeckend mit interRAI-Instrumenten. interRAI Instrumente sind professionelle, international entwickelte Instrumente zur Bedarfsabklärung für bestimmte Bevölkerungsgruppen. Die in der Schweiz zum Einsatz kommenden Instrumente wurden auf die schweizerischen Verhältnisse angepasst.

Anhand der interRAI-Instrumente werden bei jeder Klientin und jedem Klienten der Pflege- und Unterstützungsbedarf sorgfältig abgeklärt. Die Informationen fliessen direkt in den Pflegeplanungs- und Qualitätssicherungsprozess ein.

Die standardisierte Bedarfsabklärung

  • gewährleistet eine zielgerichtete individuelle Pflege und Unterstützung zu Hause
  • erleichtert der abklärenden Person, ihre Beobachtungen und die Befragung in einer der Situation entsprechenden Reihenfolge durchzuführen
  • sorgt dafür, dass nichts vergessen geht
  • liefert eine gute Basis zur Nachvollziehbarkeit der Leistungen
  • fördert unter Pflegenden und Betreuenden sowie anderen involvierten Gesundheitsfachpersonen eine gemeinsame Sprache